Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen.
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Kosten für das Kfz-Gutachten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. In der Regel muss deshalb die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten übernehmen.
Wann kann es Ausnahmen geben?
Bei sehr kleinen Schäden im Bagatellbereich kann statt eines vollständigen Gutachtens ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten ausreichen. Außerdem kann sich die Kostenerstattung bei einer Mitschuld entsprechend der Haftungsquote reduzieren.
Darf die Versicherung den Gutachter bestimmen?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen. Sie müssen nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter beauftragen.
Warum ist ein unabhängiges Gutachten wichtig?
Ein Gutachten dokumentiert den vollständigen Schaden und kann neben den Reparaturkosten unter anderem die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und den Nutzungsausfall berücksichtigen.
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