FAQ – Häufige Fragen zu Unfallgutachten, UVV und Gasprüfung G 607

Ein Verkehrsunfall wirft viele rechtliche und organisatorische Fragen auf. Hier finden Sie klare Antworten darauf, wer die Gutachterkosten trägt, wie ein Ortstermin abläuft und warum ein freier Gutachter für Sie wichtig ist.

Unfallgutachten

Was sollte ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und kümmern Sie sich gegebenenfalls um verletzte Personen. Anschließend sollten Sie die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge möglichst umfassend fotografieren.

Notieren Sie Namen und Kontaktdaten der Beteiligten und möglicher Zeugen sowie Kennzeichen und Versicherungsdaten. Geben Sie am Unfallort möglichst kein Schuldanerkenntnis ab.

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie anschließend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen.

Wann benötige ich nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten?

Ein Gutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich nicht nur um einen geringfügigen Bagatellschaden handelt.

Auch kleine äußerlich sichtbare Schäden können mit erheblichen Reparaturkosten verbunden sein. Moderne Fahrzeuge verfügen beispielsweise über Sensoren, Kameras, Assistenzsysteme und aufwendige Bauteile, deren Beschädigung von außen nicht immer erkennbar ist.

Im Zweifel beraten wir Sie vor der Beauftragung eines Gutachtens.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welchen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen.

Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu nehmen.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Kosten eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und werden entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Bei einem sehr kleinen Bagatellschaden kann dagegen ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Sprechen Sie uns im Zweifelsfall einfach an.

Muss ich zuerst die gegnerische Versicherung anrufen?

Nein. Sie müssen nicht darauf warten, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter oder eine Werkstatt organisiert.

Gerade bei einem unverschuldeten Unfall ist es sinnvoll, sich zunächst unabhängig über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

Warum sollte ich nicht einfach den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Die gegnerische Versicherung ist für die Regulierung des Schadens zuständig. Als Geschädigter haben Sie jedoch grundsätzlich das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden und berücksichtigt neben den reinen Reparaturkosten unter anderem mögliche Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer.

Was wird bei einem Unfallgutachten festgestellt?

Je nach Schaden werden unter anderem folgende Punkte dokumentiert und ermittelt:

  • Fahrzeugdaten und Fahrzeugzustand
  • Unfallbedingte Beschädigungen
  • Reparaturweg
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert bei einem Totalschaden
  • mögliche merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfallklasse
  • vorhandene Vor- und Altschäden
  • Fotodokumentation des Fahrzeuges und der Beschädigungen

Damit bildet das Gutachten eine wichtige Grundlage für die Schadenregulierung.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag enthält in erster Linie die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Ein qualifiziertes Schadengutachten geht wesentlich weiter. Es dokumentiert den Schaden beweissicher und kann zusätzlich beispielsweise Angaben zum Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer möglichen Wertminderung, Reparaturdauer oder zum Nutzungsausfall enthalten.

Kann ich mein Fahrzeug vor Ort begutachten lassen?

In vielen Fällen kann die Besichtigung direkt bei Ihnen, am Fahrzeugstandort, in einer Werkstatt oder an einem anderen vereinbarten Ort erfolgen.

Kontaktieren Sie uns einfach – wir stimmen den Besichtigungsort individuell mit Ihnen ab.

Muss ich mein Fahrzeug nach einem Unfall reparieren lassen?

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Schaden auf Grundlage eines Gutachtens fiktiv abzurechnen.

Das bedeutet, dass Sie sich den erstattungsfähigen Schadenbetrag auszahlen lassen können, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Dabei gelten allerdings besondere Regeln, beispielsweise hinsichtlich der Mehrwertsteuer.

Bekomme ich bei einer fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer ausgezahlt?

Mehrwertsteuer wird grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen und somit keine entsprechende Mehrwertsteuer bezahlen, wird diese bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich nicht ausgezahlt.

Was bedeutet Wertminderung?

Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug kann beim späteren Verkauf weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Dieser verbleibende Minderwert wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.

Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt, hängt unter anderem vom Fahrzeugalter, Kilometerstand, Fahrzeugwert sowie Art und Umfang des Unfallschadens ab.

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist vereinfacht gesagt der Betrag, der erforderlich wäre, um unmittelbar vor dem Unfall ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben.

Dabei spielen unter anderem Fahrzeugtyp, Alter, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand und Marktsituation eine Rolle.

Was ist der Restwert?

Der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeuges nach dem Unfall.

Er spielt insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine wichtige Rolle.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man grundsätzlich dann, wenn eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll ist, weil die Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert zu hoch sind.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Fahrzeug nicht mehr repariert werden darf. Je nach Einzelfall können besondere Möglichkeiten zur Weiternutzung und Reparatur bestehen.

Was ist die 130-Prozent-Regel?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Geschädigter sein vertrautes Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen, wenn die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als etwa 30 Prozent überschreiten.

Hierfür müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb sollte ein solcher Fall immer individuell betrachtet werden.

Kann ich Nutzungsausfall verlangen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls tatsächlich nicht nutzen können und keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, kann je nach Schadenfall ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen.

Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp und der tatsächlichen Ausfallzeit.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann grundsätzlich für den erforderlichen Zeitraum ein Anspruch auf Ersatz angemessener Mietwagenkosten bestehen.

Alternativ kann – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

Kann die Versicherung mein Gutachten kürzen?

Versicherungen oder von ihnen beauftragte Prüfunternehmen überprüfen Gutachten regelmäßig und nehmen teilweise Kürzungen einzelner Positionen vor.

Eine Kürzung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese auch berechtigt ist.

Bei entsprechenden Kürzungen sollte geprüft werden, ob die Einwendungen technisch und rechtlich nachvollziehbar sind.

Was passiert, wenn während der Reparatur weitere Schäden festgestellt werden?

Nicht jede Beschädigung kann bei der ersten Besichtigung vollständig erkannt werden. Werden während der Reparatur weitere unfallbedingte Schäden festgestellt, kann gegebenenfalls eine Nachbesichtigung oder ein Gutachtennachtrag erforderlich werden.

Die Werkstatt sollte deshalb zusätzliche Schäden dokumentieren und möglichst vor der weiteren Reparatur Rücksprache halten.

Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt?

Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls können zahlreiche rechtliche Fragen auftreten.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung prüfen und durchsetzen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote zum ersatzfähigen Schaden.

Auf Wunsch kann die Zusammenarbeit mit einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei abgestimmt werden.

Wo sind Sie als Kfz-Sachverständiger tätig?

Unser Standort befindet sich in 37235 Hessisch Lichtenau.

Wir sind nicht nur in Hessisch Lichtenau tätig, sondern auch in der umliegenden Region – unter anderem im Werra-Meißner-Kreis sowie in Richtung Kassel, Kaufungen, Witzenhausen, Eschwege, Melsungen und Bad Hersfeld/Rotenburg.

Im Umkreis von 100 KM sind wir pauschal tätig. Bei größeren Entfernungen, bitte anfragen. Auch hier können wir tätig werden.

Fragen Sie uns einfach, ob eine Fahrzeugbesichtigung bei Ihnen vor Ort möglich ist.

Muss ich mit meinem beschädigten Fahrzeug zu Ihnen fahren?

Nein, nicht unbedingt.

Gerade bei Unfallfahrzeugen ist eine Besichtigung am Standort des Fahrzeuges häufig sinnvoll. Je nach Entfernung und Situation kommen wir beispielsweise zu Ihnen nach Hause, zum Abstellort oder direkt in die Werkstatt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Bei einem Unfallschaden versuchen wir, Besichtigungen möglichst kurzfristig zu ermöglichen.

Meistens, innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir besprechen anschließend den schnellstmöglichen Termin und den geeigneten Besichtigungsort.

Kann ich mich erst einmal unverbindlich beraten lassen?

Ja.

Wenn Sie nach einem Unfall nicht wissen, ob ein Gutachten erforderlich ist oder wie Sie weiter vorgehen sollten, können Sie uns gerne zunächst kontaktieren.

Eine kurze telefonische Erstberatung hilft häufig bereits dabei, die nächsten Schritte richtig einzuschätzen.

UVV-Sicherheitsprüfungen nach BetrSichV und DGUV

Was ist eine UVV-Prüfung?

UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften.

Gewerblich eingesetzte Fahrzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel müssen je nach Art und Verwendung regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.

Die Prüfungen dienen insbesondere dazu, Gefährdungen für Beschäftigte frühzeitig zu erkennen und den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel zu dokumentieren.

Müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge regelmäßig geprüft werden?

Für Fahrzeuge, die im gewerblichen beziehungsweise betrieblichen Bereich eingesetzt werden, gelten neben der Hauptuntersuchung zusätzliche arbeitsschutzrechtliche Anforderungen.

Je nach Anwendungsbereich ist eine Prüfung auf den betriebssicheren Zustand erforderlich. Bei Fahrzeugen nach den einschlägigen DGUV-Vorschriften ist die Prüfung bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durchzuführen.

Ist eine Hauptuntersuchung gleichzeitig eine UVV-Prüfung?

Nein.

Die Hauptuntersuchung konzentriert sich insbesondere auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Bei einer betrieblichen Prüfung müssen zusätzlich Aspekte der Arbeitssicherheit betrachtet werden.

Je nach Fahrzeug und Einsatz können daher zusätzliche Prüfpunkte erforderlich sein.

Dieses wird auch gesondert dokumentiert.

Welche Arbeitsmittel können geprüft werden?

Je nach Einsatzgebiet können unter anderem Prüfungen an folgenden Arbeitsmitteln durchgeführt beziehungsweise organisiert werden:

  • gewerblich genutzte Fahrzeuge
  • kraftbetriebene Tore
  • Hebebühnen
  • Winden
  • Hub- und Zuggeräte
  • Flurförderzeuge
  • weitere betriebliche Arbeitsmittel und Maschinen

Welche Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsmittel und dessen Einsatz.

Bekomme ich einen Nachweis über die UVV-Prüfung?

Ja. Die durchgeführte Prüfung wird dokumentiert.

Damit können Unternehmen beispielsweise gegenüber Berufsgenossenschaften oder anderen Stellen nachweisen, dass die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.

Können Sie mich an die nächste UVV-Prüfung erinnern?

Ja. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Terminüberwachung und erinnern rechtzeitig an anstehende Wiederholungsprüfungen.

Gerade bei mehreren Fahrzeugen oder Arbeitsmitteln erleichtert dies die Einhaltung der erforderlichen Prüffristen.

Gasprüfung nach G 607

Was ist eine Gasprüfung nach G 607?

Die G-607-Prüfung betrifft Flüssiggasanlagen unter anderem in Wohnmobilen und Wohnwagen.

Dabei wird überprüft, ob sich die Flüssiggasanlage in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befindet.

Ist die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen Pflicht?

Für entsprechende Flüssiggasanlagen in zulassungspflichtigen beziehungsweise kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen besteht nach § 60 StVZO grundsätzlich eine Prüfpflicht.

Neben der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach bestimmten Änderungen ist eine wiederkehrende Prüfung vorgesehen.

Wie oft muss die Gasprüfung durchgeführt werden?

Die wiederkehrende Gasprüfung ist grundsätzlich alle 24 Monate durchzuführen.

Zusätzliche Prüfungen können erforderlich sein, wenn prüfpflichtige Änderungen an der Flüssiggasanlage vorgenommen wurden.

Für welche Fahrzeuge bieten Sie die G-607-Gasprüfung an?

Die Prüfung kommt insbesondere bei Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlage infrage, beispielsweise:

  • Wohnmobilen
  • Wohnwagen
  • Campingfahrzeugen
  • anderen entsprechend ausgerüsteten Freizeitfahrzeugen

Ob Ihr Fahrzeug beziehungsweise Ihre Anlage unter die entsprechenden Prüfbestimmungen fällt, können wir gerne vorab klären.

Was wird bei einer Gasprüfung kontrolliert?

Bei der Prüfung wird die Flüssiggasanlage nach den einschlägigen technischen Vorgaben überprüft.

Dazu gehören je nach Anlage unter anderem Leitungen, Anschlüsse, Absperreinrichtungen, Druckregelanlage und die Dichtheit beziehungsweise sichere Funktion der Anlage.

Was passiert, wenn bei der Gasprüfung ein Mangel festgestellt wird?

Werden Mängel festgestellt, werden diese dokumentiert.

Sicherheitsrelevante Mängel müssen behoben werden, bevor die Anlage wieder ordnungsgemäß betrieben beziehungsweise eine erfolgreiche Prüfung bestätigt werden kann.