Unfall was tun? Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger

Schnelle Hilfe und fachgerechte Schadengutachten in Hessisch Lichtenau und Umgebung. Das Gutachten schafft eine fundierte Grundlage, um Ihre unfallbedingten Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Unsere Leistungen für Ihr Recht

Von der präzisen Schadendiagnose bis zur detaillierten Wertermittlung stehe ich Ihnen bei jedem KFZ-Schaden zuverlässig und unabhängig zur Seite.

Unfallgutachten

Umfassende Beweissicherung und detaillierte Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert nach einem Verkehrsunfall.

Fahrzeugbewertung

Ermittlung des aktuellen Marktwerts für Gebrauchtwagen, Leasingrückläufer oder Oldtimer als verlässliche Verhandlungsgrundlage.

Kostenvoranschlag und Kurzgutachten

Schnelle und kostengünstige Kalkulation für Bagatellschäden zur unkomplizierten Einreichung bei der gegnerischen Versicherung.

Beweissicherung

„Nach dem Auffahrunfall wusste ich überhaupt nicht weiter. Dank der schnellen und kompetenten Begutachtung vor Ort hat die Versicherung den Schaden anstandslos reguliert.“

Zufriedener Fahrzeughalter aus Hessisch Lichtenau

Ihr Partner im Schadenfall

Als freier und unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Hessisch Lichtenau setze ich mich dafür ein, dass Ihre berechtigten Ansprüche vollständig anerkannt werden. Lernen Sie meine Arbeitsweise und Expertise kennen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Verkehrsunfall wirft viele rechtliche und organisatorische Fragen auf. Hier finden Sie klare Antworten darauf, wer die Gutachterkosten trägt, wie ein Ortstermin abläuft und warum ein freier Gutachter für Sie wichtig ist.

Unfallgutachten

Wann benötige ich nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten?

Ein Gutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich nicht nur um einen geringfügigen Bagatellschaden handelt.

Auch kleine äußerlich sichtbare Schäden können mit erheblichen Reparaturkosten verbunden sein. Moderne Fahrzeuge verfügen beispielsweise über Sensoren, Kameras, Assistenzsysteme und aufwendige Bauteile, deren Beschädigung von außen nicht immer erkennbar ist.

Im Zweifel beraten wir Sie vor der Beauftragung eines Gutachtens.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welchen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen.

Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu nehmen.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Kosten eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und werden entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Bei einem sehr kleinen Bagatellschaden kann dagegen ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Sprechen Sie uns im Zweifelsfall einfach an.

Muss ich zuerst die gegnerische Versicherung anrufen?

Nein. Sie müssen nicht darauf warten, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter oder eine Werkstatt organisiert.

Gerade bei einem unverschuldeten Unfall ist es sinnvoll, sich zunächst unabhängig über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

Warum sollte ich nicht einfach den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Die gegnerische Versicherung ist für die Regulierung des Schadens zuständig. Als Geschädigter haben Sie jedoch grundsätzlich das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden und berücksichtigt neben den reinen Reparaturkosten unter anderem mögliche Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer.

Kontakt aufnehmen

Unfall was tun?

Jens Lysiak

Kanzler-Feige-Str.9
37235 Hessisch Lichtenau

Erreichbarkeit

Mo - Fr: 8:00 - 19:00 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Notfallbegutachtung: flexibel möglich

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