Ablauf im Schadensfall – was tun nach einem Unfall?

1. Unfallstelle sichern

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern und bei Bedarf Polizei oder Rettungsdienst verständigen.

2. Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge und die Schäden. Notieren Sie außerdem Kontaktdaten, Kennzeichen, Versicherungsdaten und mögliche Zeugen.

3. Unabhängigen Sachverständigen kontaktieren

Rufen Sie uns an. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wählen.

4. Fahrzeug besichtigen lassen

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug kurzfristig – je nach Situation bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Abstellort.

5. Schadengutachten erstellen

Wir dokumentieren den Schaden und ermitteln unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Reparaturdauer.

6. Schaden regulieren

Auf Grundlage des Gutachtens können Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der weiteren Vorgehensweise.


Unfall passiert? Einfach anrufen.

Unfall was tun?
Kfz-Sachverständigenbüro
Mobil: 0162 7317919

Sie haben den Schaden? Wir helfen Ihnen!

Ablauf im Schadensfall detailliert 

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich – und häufig stellt sich direkt die Frage:

Was muss ich jetzt eigentlich tun?

Damit Sie nichts Wichtiges vergessen, haben wir den typischen Ablauf eines unverschuldeten Verkehrsunfalls für Sie zusammengefasst.

1. Unfallstelle sichern

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit.

  • Warnblinkanlage einschalten

  • Warnweste anziehen

  • Warndreieck aufstellen

  • bei Verletzten Erste Hilfe leisten

  • gegebenenfalls Polizei und Rettungsdienst verständigen

Bei Personenschäden, größeren Schäden, unklarer Schuldfrage oder wenn sich ein Unfallbeteiligter nicht ausweisen kann, sollte die Polizei hinzugezogen werden.


2. Unfall dokumentieren

Dokumentieren Sie den Unfall möglichst ausführlich.

Fotografieren Sie:

  • die Unfallstelle

  • die Position der beteiligten Fahrzeuge

  • sämtliche Fahrzeugschäden

  • Kennzeichen

  • Bremsspuren oder Fahrzeugteile auf der Fahrbahn

  • gegebenenfalls Verkehrszeichen und Straßenverlauf

Notieren Sie außerdem:

  • Namen und Anschriften der Beteiligten

  • Telefonnummern

  • Kennzeichen

  • Versicherungsdaten

  • Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen

Wichtig: Geben Sie am Unfallort möglichst kein Schuldanerkenntnis ab.


3. Kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Sie müssen nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Rufen Sie uns einfach an:

Unfall was tun? – Kfz-Sachverständigenbüro

Wir besprechen mit Ihnen zunächst unverbindlich den Schaden und klären, ob ein Gutachten sinnvoll beziehungsweise erforderlich ist.


4. Besichtigung Ihres Fahrzeuges

Die Fahrzeugbesichtigung kann nach Absprache beispielsweise erfolgen:

  • bei Ihnen zu Hause

  • am Abstellort des Fahrzeuges

  • in Ihrer Werkstatt

  • an einem anderen vereinbarten Ort

Sie müssen mit einem beschädigten oder möglicherweise nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeug nicht unnötig fahren.

Bei der Besichtigung dokumentieren wir den Fahrzeugzustand und sämtliche erkennbaren unfallbedingten Beschädigungen.


5. Erstellung des Schadengutachtens

Nach der Besichtigung erstellen wir das Kfz-Schadengutachten.

Je nach Schaden enthält dieses unter anderem:

  • detaillierte Schadenbeschreibung

  • Fotodokumentation

  • Reparaturweg

  • Reparaturkosten

  • Reparaturdauer

  • Wiederbeschaffungswert

  • Restwert bei einem Totalschaden

  • mögliche Wertminderung

  • Nutzungsausfallklasse

  • Wiederbeschaffungsdauer

  • vorhandene Vor- und Altschäden

Das Gutachten bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Schadenregulierung.


6. Rechtsanwalt einschalten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann es sinnvoll sein, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Regulierung zu beauftragen.

Der Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und prüft, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Auf Wunsch können wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Kanzlei unterstützen.


7. Schaden bei der Versicherung geltend machen

Auf Grundlage des Gutachtens können die unfallbedingten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Hierzu können – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – beispielsweise gehören:

  • Reparaturkosten

  • Wiederbeschaffungsaufwand

  • Wertminderung

  • Sachverständigenkosten

  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

  • Abschleppkosten

  • An- und Abmeldekosten

  • Rechtsanwaltskosten

  • weitere unfallbedingte Kosten

Welche Ansprüche konkret bestehen, hängt immer vom jeweiligen Schadenfall ab.


8. Reparieren oder auszahlen lassen?

Sie entscheiden grundsätzlich selbst, wie Sie mit Ihrem Fahrzeug weiter verfahren möchten.

Je nach Schaden besteht beispielsweise die Möglichkeit:

Reparatur des Fahrzeuges

Sie lassen das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren.

Fiktive Abrechnung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die erstattungsfähigen Reparaturkosten auch auf Grundlage des Gutachtens auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug vollständig reparieren zu lassen.

Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erfolgt die Regulierung grundsätzlich auf Basis von Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.


9. Zusätzliche Schäden während der Reparatur

Manchmal zeigen sich erst während der Reparatur weitere Beschädigungen, die bei der ersten Besichtigung nicht sichtbar waren.

In diesem Fall sollte die Werkstatt die zusätzlichen Schäden zunächst dokumentieren.

Wir können anschließend prüfen, ob eine Nachbesichtigung oder ein Gutachtennachtrag erforderlich ist.


10. Reparaturbestätigung

Nach erfolgter Reparatur kann in bestimmten Fällen eine Reparaturbestätigung sinnvoll oder erforderlich sein.

Damit kann beispielsweise dokumentiert werden, dass das Fahrzeug nach dem Unfall wieder instand gesetzt wurde.

Dies kann unter anderem für die weitere Schadenregulierung oder bei einem späteren erneuten Schaden von Bedeutung sein.


Sie hatten einen Unfall?

Dann müssen Sie sich nicht allein mit Versicherungen, Gutachten und Schadenabwicklung beschäftigen.

Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig nach dem Unfall.

Wir erklären Ihnen verständlich, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und kümmern uns um eine schnelle und professionelle Begutachtung Ihres Fahrzeuges.

Unfall was tun?
Kfz-Sachverständigenbüro
37235 Hessisch Lichtenau

Mobil: 0162 7317919

Schnelle Hilfe – unabhängige Begutachtung – persönliche Betreuung

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