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UVV - Unfallverhütungsvorschriften

PKW

Unternehmer haben ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft prüfen zu lassen. Diesen Service übernehmen wir gern für Sie.

Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201)

z.B.

- Kraftbetriebene Tore

- Hebebühnen

- Winden Hub und Zuggeräte

- Stapler und Ameisen

Gerne übernehmen wir für Ihre Arbeitsmittel die jährlich wiederkehrenden UVV(Unfallverhütungsvorschriften) Prüfungen, sowie die Terminüberwachung mit Erinnerungsservice.

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